Spielt bei der Erbauseinandersetzung unter Miterben oder bei der Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs die Wertermittlung von Immobilien eine wesentliche Rolle, so kann eine Begutachtung im gerichtlichen Verfahren sinnvoll sein.
Die Verkehrswertermittlung der Immobilien in einem selbständigen Beweisverfahren vor dem zuständigen Landgericht hat den Vorteil, dass die Betroffenen sich nicht auf einen privaten Gutachter einigen müssen. Im selbständigen Beweisverfahren entscheidet das Gericht, welcher Gutachter beauftragt wird. Das Ergebnis der Begutachtung im gerichtlichen Verfahren ist bindend. Es ermöglicht eine gütliche Einigung durch einen Vergleich und kann so einen Rechtsstreits vermeiden. Selbst wenn es später zu einem Rechtsstreit kommen sollte, würde das im selbständigen Beweisverfahren eingeholte gerichtliche Gutachten beigezogen und wie ein in dem Rechtsstreit selbst eingeholtes Sachverständigengutachten behandelt.
Das Landgericht Berlin hat in einem bislang unveröffentlichten Beschluss, Az. 14 OH 11/12, entschieden, dass die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens in entsprechenden Fällen zulässig ist.
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