Die vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Übertragung ist zur steuerlichen Optimierung der Vermögensnachfolge unerlässlich.
Das Erbrecht ist hochkomplex. Steuerliche Überlegungen spielen bei der Nachlassplanung eine entscheidende Rolle. Als Fachanwältin für Erbrecht und Notarin verfüge ich über eine ausgewiesene Spezialisierung und langjährige Erfahrung bei der Gestaltung und Umsetzung von Nachlassregelungen.
Um die Vermögensübertragung rechtssicher und steueroptimiert zu gestalten, entwerfe und beurkunde ich Testamente, Erbverträge, Übertragungsverträge und Pflichtteilsverzichtsverträge.
In laufenden Nachlasssachen beurkunde ich Erbauseinandersetzungen, Erbscheinsanträge, Hofnachfolgezeugnisse und Testamentsvollstreckerzeugnisse.
Bei streitigen Erbauseinandersetzungen und der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen berate und vertrete ich Sie als Fachanwältin für Erbrecht.