In einem notariell beurkundeten Ehevertrag können zukünftige Ehepartner andere rechtliche Auswirkungen der Ehe vereinbaren. Der individuell gestaltete Ehevertrag, in den die persönlichen Vorstellungen der Ehepartner berücksichtigt werden, kann bereits vor der Eheschließung geschlossen werden.
Auch während der Ehe können abweichende vertragliche Regelungen zum Güterstand oder Vereinbarungen über Ehegattenzuwendungen getroffen werden. Vielfach handelt es sich um Reglungen die zur Erlangung der Schenkungssteuerfreiheit getroffen werden.
Notariell gestaltete Unterhaltsvereinbarungen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen dienen dazu, eine zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.