FAQ

Wie hoch sind die Notarkosten?

Die Höhe der Notarkosten ist bundesweit einheitlich und transparent geregelt und nicht verhandelbar. Um Jedem den Zugang zu notarieller Dienstleistung zu ermöglichen, richten sich die Gebühren nicht nach dem Arbeitsaufwand sondern nach der Bedeutung und dem Wert des zu beurkundeden Geschäfts.

Die Beurkundungsgebühr wird ausgehend von dem Geschäftswert und dem Gebührensatz errechnet. Sie kann mit Hilfe des von der Bundesnotarkammer erstellten Gebührenrechners ermittelt werden. Für bestimmte Leistungen fallen zusätzlich Treuhand-, Vollzugs- oder Betreuungsgebühren an. Zuverlässig lassen sich die Kosten erst ermitteln, wenn der Urkundsentwurf und damit die zu bewertenden Regelungen und gebührenpflichtigen Zusatzleistungen feststehen.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Wenn Sie hinsichtlich Tag und Uhrzeit flexibel sind, ist ein Termin innerhalb von drei Wochen möglich. Ist es besonders eilig, versuchen wir einen sehr kurzfristigen Termin zu ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass bei einem sogenannten Verbrauchervertrag, bei dem auf der einen Seite ein Verbraucher und auf der anderen Seite ein Unternehmer beteiligt sind, zwingend mindestens vierzehn Tage zwischen dem Erhalt des notariellen Vertragsentwurfes und der Beurkundung liegen müssen.

Kann ich mich von der Notarin beraten lassen?

Selbstverständlich erhalten Sie vor meiner Beurkundung die erforderliche fundierte Beratung. Die Beratung wird nicht gesondert berechnet, sondern ist mit der Beurkundungsgebühr abgegolten. Auch bei Beratungsbedarf ohne konkrete Beurkundungsabsicht im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege sind wir für Sie da. Wenn es nicht zu einer Beurkundung kommt, fällt allerdings eine Beratungsgebühr an, deren Höhe sich nach dem Gegenstand, dem Umfang und der Schwierigkeit richtet.

Was kann oder muss ich zur Terminsvorbereitung tun?

Vor dem Beurkundungstermin erhalten Sie von uns einen Entwurf der zu beurkundenden Erklärungen. Um diesen erstellen zu können, benötigen wir von Ihnen bestimmte Angaben. Wir übermitteln Ihnen im Vorfeld eine entsprechende Checkliste, die Sie uns möglichst bald ausgefüllt zurücksenden. Zum Termin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Bei Immobilienverträgen benötigen wir außerdem Ihre Steueridentifikationsnummer, bei Testamenten und Eheverträgen Ihre Geburtenregisternummer.

Sind Beurkundungen auch in fremder Sprache möglich?

Wir fertigen für Sie Unterschriftsbeglaubigungen und Vertretungsbescheinigungen in englischer Sprache. Beurkundungen sind in englischer Sprache möglich.

Was ist der Unterschied zwischen einer Beglaubigung und einer Beurkundung?

Bei der Beglaubigung einer Unterschrift bestätigt die Notarin, dass die erklärende und die unterzeichnende Person identisch sind. Die Beglaubigung bezieht sich nur auf die Echtheit der Unterschrift, nicht auf den Inhalt der Urkunde.

Bei einer Beurkundung findet vor der Notarin eine mündliche Verhandlung statt; die Notarin selbst hat den Inhalt der Urkunde entworfen. Der Beurkundungstext wird den Beteiligten vorgelesen und von diesen und der Notarin unterschrieben.

Kann ich den Notar frei wählen?

Sie können mit jedem Anliegen zu jedem Notar in ganz Deutschland gehen. Bei Auswärtsbeurkundungen darf der Notar einen Amtsbereich (in Nordrhein-Westfalen ist das der Landgerichtsbezirk) allerdings nur in Ausnahmefällen und den Oberlandesgerichtsbezirk nur in ganz besonderen Fällen und grundsätzlich nur mit Genehmigung der Präsidenten beider Oberlandesgerichte verlassen.

Sind an einer Beurkundung mehrere Personen beteiligt, wählt in der Regel derjenige den Notar aus, der die Kosten trägt.

So können Sie sich die Zusammenarbeit vorstellen

  • Kontaktaufnahme

    Nach der ersten Kontaktaufnahme übermitteln Sie uns die zur Vorbereitung der Urkunde notwendigen Angaben. Gerne stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, aus der sich die benötigten Daten ergeben.

  • Beratung

    Im Rahmen der Beurkundung erhalten Sie kurzfristig eine Termin für die erforderliche und gewünschte Beratung. Auch bei Beratungsbedarf ohne konkrete Beurkundungsabsicht im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege sind wir für Sie da. 

  • Urkundenentwurf

    Wir übersenden Ihnen vor der Beurkundung einen Entwurf der zu beurkundenden Erklärungen. Dazu bestehende Fragen, Änderungs- oder Ergänzungswünsche berücksichtigen wir in der Entwurfsphase.

  • Beurkundung

    Im Beurkundungstermin findet vor der Notarin eine mündliche Verhandlung statt. Der gesamte Beurkundungstext wird den Beteiligten von der Notarin vorgelesen und erläutert. Sodann wird der Beurkundungstext von den Beteiligten und der Notarin unterschrieben.

  • Abwicklung der Urkunde durch die Notarin

    Nach der Beurkundung verschickt die Notarin die Vertragsabschriften an die Beteiligten. Sie informiert, soweit gesetzlich vorgeschrieben, die zuständigen öffentlichen Stellen, wie das Finanzamt, und kümmert sich um die formale Abwicklung.