Bei fehlender Vorsorge gehören aufwendige medizinische Eingriffe, wie Operationen, Katheterisierungen, Bestrahlungen und Beatmungen zum Standard stationärer Krankenhausbehandlungen.
Während die finanziellen Absicherung durch Vermögensbildung oder Versicherungen für viele Menschen selbstverständlich ist, wird die Frage nach Testament, Patientenverfügung, oder Vorsorgevollmacht hinausgeschoben: Ach, das hat Zeit. Hat es nicht! Ein Verkehrsunfall oder eine schwere Erkrankung können dazu führen, dass Sie mit einem Mal auf andere angewiesen sind.
Dabei ist ein Testament einfach und schnell verfasst und sehr wichtig. Damit keine Fehler in der Formulierung passieren, ist es sinnvoll, ein notarielles Testament zu errichten.
Die Patientenverfügung regelt, welche Behandlungswünsche bei dauerhaftem Koma, Hirnabbauerkrankung oder bei schweren anderen Erkrankung, etwa nach einem Unfall gewünscht und welche Apparatemedizin nicht gewollt ist.
In der Vorsorgevollmacht wird eine andere Person bevollmächtigt, bestimmte Aufgaben zu erledigen. Sie dient der Vermeidung einer Betreuung. Wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt und Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung selbst nicht mehr regeln können, wird das Betreuungsgericht für Sie einen Betreuer einsetzen. Denn selbst Ehepartner und engste Verwandte haben nicht automatisch das Recht, für Sie stellvertretend zu handeln und zu entscheiden. Sie benötigen eine Vollmacht für vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten. Mit einer notariellen Vorsorgevollmacht, die im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert wird, schaffen Sie die rechtlichen Voraussetzungen für eine sichere Vorsorge.
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